Der Stadtrechnungshof prüft die gesamte Ausgaben- und Einnahmengebarung der Stadt, ihrer Anstalten und Eigenbetriebe, der von ihr verwalteten Fonds und Stiftungen, die gesamte Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögen auf:
a) die rechnerische Richtigkeit
b) die Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und
c) die Einhaltung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Der Stadtrechnungshof ist überdies für die Umsetzung von Maßnahmen der Korruptionsprävention verantwortlich. |